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Bedingungen für die Verrichtung des Gebetes

Bedingungen für das Gebet sind : Rituelle Reinheit des Körpers, korrekte Kleidung, korrekter Gebetsplatz, Einhalten der Gebetszeiten und Fassen der Absicht .

Gebet

Die Bedingungen für ein Salah!

Im Islam ist die Verbindung zwischen dem Muslim und dem Schöpfer aller Welten das Gebet.

Voraussetzung für das Gebet ist die rituelle Reinheit. Der Betende darf sich nicht im Zustand der Dschanaba befinden und er muss Wudu vollzogen haben (bzw. Wudu darf seit der letzen Waschung nicht annulliert worden sein). Menstruierende Frauen und solche mit Wochenfluss dürfen das rituelle Gebet nicht durchführen. Sie müssen die verpassten Gebete auch nicht nachholen. 

Dies ist eine Erleichterung für sie.
Siehe dazu in den Unterkapiteln zu Wudu, Ghusl und Tayammum im Teil über die Reinheit.
Die Verschmutzung der Kleidung durch Staub und dergleichen bewirkt keine rituelle Unreinheit der Kleidung. Siehe zu den Unreinheiten und deren Reinigung (von der Kleidung) ausführlich im Teil über die Reinheit.

Die Kleidung muss die ’Aura des Betenden bedecken. Die ’Aura des Mannes geht vom Nabel bis zum Knie. Es ist makruh (unerwünscht) in enger Kleidung zu beten (insb. bei Jeanshosen), sodass sie über der ’Aura gespannt ist. Die Kleidung darf nicht durchsichtig sein, so dass die Aura sichtbar wird (d.h. die Haut der entsprechenden Körperstellen). 

Außerdem muss der Mann nach einem Teil der Gelehrten seine Schultern (oder zumindest eine Schulter) während des Gebetes bedecken. Von Abu Huraira (r.a.) wird berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Keiner von euch darf in einem einzigen Kleidungsstück beten, das die Schultern unbedeckt lässt.“ (Muslim). 

Umar Ibn Abi Salama (r.a.) berichtete: „Ich sah den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, im Haus von Umm Salama beten. Er hüllte sich in einem einzigen Gewand, wobei er seine beiden Enden auf seine Schultern legte.“ Die Mehrheit betrachtet das Verbot ohne Schulterbedeckung zu beten als leichtes Verbot, Imam Ahmad hält die Bedeckung für wadschib; einer Ansicht zu Folge sündigt man, wenn man die Bedeckung unterlässt, das Gebet bleibt jedoch gültig.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist für den Muslim die ganze Welt ein Gebetsplatz. Abu Sa’id al-Hudrij (r.a.) berichtete vom Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm), dass die gesamte Erde ein Gebetsplatz ist, außer die Grabstätten und die Toiletten. Al-Bara’ ibn ’Azib berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte, man soll nicht auf dem Futter- bzw. Trinkplatz für Kamele beten. 

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Allah möge die Juden verdammen; denn sie machten die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten.“ Das Errichten von Moscheen über Gräbern oder das Platzieren von Gräbern in Moscheen ist verboten und das Gebet ist ungültig wenn man in einer Moschee betet, in der sich in Qibla-Richtung ein Grab befindet, weil man nicht zu einem Grab hin beten darf. 

Viele Gelehrte sehen das Verbot des Betens an Grabstätten als eines, welches lediglich Unerwünschtsein bedeutet; nach manchen gilt das Verbot erst ab drei Gräbern, die sich beieinadner befinden.

Der Platz des Gebetes muss frei von rituellen Unreinheiten sein.

Dem Imam soll nicht an einer höheren Stelle beten als die ihm Folgenden, allerdings ist es ihm erlaubt auf einem erhöhten Platz (Mimbar) zu beten, um die Menschen im Gebet zu unterweisen. Für die Niederwerfung steigt er herab, um diese ganz unten auf dem Minbar zu machen. Danach kann er gleich wieder hinauf steigen und die nächste Rak’a beten.

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