Im Islam werden zwei grundsätzliche Arten des Gebetes unterschieden: Du’a und Salah. Du’a bezeichnet das „Bittgebet“ und ist an keine Form oder Zeit gebunden. Als Salah wird ein rituelles Gebet mit bestimmten Bewegungsabläufen verstanden, das mit den Worten „Allahu akbar“ beginnt und idR. die Verbeugung und Niederwerfung beinhaltet. Dazu zählen die täglichen fünf Pflicht-Gebete (Fard-Gebete), genauso wie freiwillige rituelle Gebete (Nafila), seien diese orientiert an den regelmäßigen freiwilligen Gebeten des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm), d.h. zu den Zeiten, zu denen er (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sie gebetet hat, oder nicht.
Im Islam ist die Verbindung zwischen dem Muslim und dem Schöpfer aller Welten das Gebet.
Bei dieser Art des Gebetes drückt nicht nur das Herz, sondern auch der Körper seine Anbetung Allahs und seine Hingabe an Allah aus. Die Verbindung zwischen dem Muslim und dem Schöpfer aller Welten.
Es ist eine ständige Verbindung zwischen dem Muslim und dem Schöpfer der Welten. Das laufende Bestreben sich an Allah (t) zu wenden, seine Gebote zu erfüllen und sein Wohlgefallen zu erlangen, bewirkt, dass der aufrichtig betende Mensch das Begehen von Sünden unterlässt und am „geraden Weg“ verbleibt. Im Qur’an (29/45) heißt es:
„[…] und verrichte das Gebet. Wahrlich das Gebet hält ab von schändlichen und abscheulichen Dingen […].“
Von essentieller Bedeutung ist die aufrichtige Absicht und die Demut und Ruhe beim Gebet. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Der Mann beendet das Gebet, doch von ihm wird nicht mehr gutgeschrieben außer ein Zehntel oder Neuntel oder Achtel oder Siebtel oder Sechstel oder Fünftel oder Viertel oder Drittel oder die Hälfte.“ Darüber, ob die Demut im Gebet verpflichtend ist, gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche meinen, dass sie wadschib ist, die Mehrheit hält sie nicht für verpflichtend in dem Sinne, dass das verrichtete Gebet bei mangelnder Demut nicht gültig ist.
Das Gebet muss so verrichtet werden, wie es der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) verrichtet hat. Es darf nichts hinzugefügt oder entfernt werden. Die Einführung neuer Gebetsformen (wie z.B. bei diversen Sufi-Praktiken) ist nicht zulässig. Gäbe es in irgendeiner anderen Form des rituellen Gebetes etwas Gutes, so hätte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) auf Veranlassung Allahs (t) sicherlich darauf hingewiesen und bliebe dies nicht unerwähnt.
Stattdessen sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm): „Verrichtet eure Gebete in der gleichen Weise, wie ihr es bei mir gesehen habt.“ (al-Buhari) Und im Qur’an (19/64) heißt es: „[…] und dein Herr ist nicht vergesslich.“
Es gibt daher auch keinen Unterschied zwischen der „Form“ des Gebets eines Mannes und einer Frau. Alle Handlungen des Gebets werden von beiden Geschlechtern gleichermaßen verrichtet. So wird von Umm Dardaa berichtet, dass sie im Gebet genauso saß wie ein Mann, wiewohl sie eine gute Kennerin der Fiqh-Bestimmungen war.
Nach vielen Gelehrten ist es für eine betende Frau im Hinblick auf ihre Sittsamkeit jedoch angemessener und daher notwendig, ihre Arme und Beine bei der Beugung und der Niederwerfung nahe am Körper zu halten und die Ellbogen nicht auseinander (vom Körper weg) zu strecken und sich so niederzuwerfen, dass ihr Bauch die Beine berührt bzw. dass sie darauf achtet, sich im Gebet nicht besonders auszustrecken.
Das rituelle Gebet ist eine zentrale Verpflichtung des Muslims. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Das erste, wofür der Mensch am Tage des Gerichts zur Verantwortung gezogen wird, ist das Gebet: Wenn es gut war, werden auch seine Taten gut gewesen sein; wenn es schlecht war, werden auch seine Taten schlecht gewesen sein.“ (at-Tabarani)
Selbst wenn man z.B. die Gebetszeit unverschuldet verschläft, rechtfertigt das nicht, das verpasste Gebet auszulassen.
Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet verschläft oder vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert.“ Wer die Verpflichtung des Gebetes leugnet, der verlässt damit den Islam.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sprach: „Die Verpflichtung, welche uns (die Muslime) von ihnen (den Nichtmuslimen) unterscheidet, ist das Gebet. Wer es unterlässt, ist ungläubig.“
Darüber, wie der Muslim, der zwar an die Pflicht des Gebetes glaubt, aber generell nicht betet, einzuordnen ist und ob er als Kafir gilt, gibt es teils unterschiedliche Ansichten unter den Gelehrten.
Nach einem Teil begeht derjenige, der das Gebet absichtlich ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund unterlässt, zwar einen Akt des Unglaubens (Kufr) und eine große Sünde, bei welchem es sich aber um eine abgestufte Form des Unglaubens handelt, die nicht bewirkt, dass der Betroffene nicht mehr als Muslim bezeichnet werden kann, wenn er an die Pflicht des Gebetes glaubt.
Nach der anderen Ansicht führt dies tatsächlich zum Unglauben. Die Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) hielten keine Unterlassung einer Pflicht für einen Akt des Unglaubens, außer die Unterlassung des Gebetes.
Bevor die einzelnen Bewegungen beim Gebet tiefergehender diskutiert werden, wird zunächst ein Standard-Zwei-Einheiten-Gebet (2 Rak’a) kurz und zusammenhängend dargestellt. Der Leser soll sich nämlich angesichts der Details nicht so fühlen, als würde er sprichwörtlich „den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen“. Dies soll eine Art „roten Faden“ bieten, der es dem Leser ermöglicht, den groben Ablauf des Gebetes im Auge zu behalten.
Danach folgt die Analyse der einzelnen Teile des Gebetes. Die Teile und Handlungen des Gebetes werden zumeist in Kategorien unterteilt: Säulen, Bedingungen, Pflichten oder Sunna-Teile. Als Säule des Gebetes bezeichnet man etwas, das unbedingt erforderlich ist. Wird sie gar nicht verrichtet, ist das Gebet ungültig. Ist eine Bedingung nicht erfüllt, wird das Gebet ebenfalls nicht akzeptiert. Sie muss jedoch erfüllt sein, bevor das Gebet beginnt. Die Pflicht ist ein Befehl, der keine Bedingung oder eine Säule darstellt und seine unabsichtliche Unterlassung erfordert die Verrichtung der Niederwerfung wegen Vergesslichkeit (dazu weiter unten).
Sunna ist in diesem Zusammenhang das, was der Prophet an Formen der Anbetung zu verrichten pflegte, ohne es zur Pflicht zu machen. Wiewohl es keine Pflicht ist, sollte man sich daran halten, weil der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm), wie oben bereits angeführt, die Anweisung gegeben hat, so zu beten, wie er gebetet hat.
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